Wer gern Architektur fotografiert, hat die Situation vielleicht schon erlebt: Security-Personal erklärt dem Fotografen mehr oder weniger freundlich, aber sehr bestimmt, dass das Fotografieren des Hauses verboten ist, weil es Privatbesitz ist. Wie reagiert die Security, wenn ihnen freundlich erklärt wird, dass man sich im öffentlichen Raum befindet und also das Recht hat, zu fotografieren? Dieser Frage geht das Video „Stand Your Ground“ nach, welches im Rahmen des „London Street Photography Festivals“ gedreht wurde:
Hier in Deutschland ist gem. §59UrhG maßgeblich, dass sich das fotografierte Gebäude an einem öffentlichem Weg, einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz befindet. Dann greift die sogenannte Panoramafreiheit. Allerdings bedeutet das nicht, dass man den öffentlichen Raum verlassen darf, um das Gebäude zu fotografieren, z. B., um eine schöne Nahaufnahme zu machen.
Ein sehr interessanter Artikel dazu ist gerade in der aktuellen Photonews erschienen (Street Photography als juristisches Problem. Teil 2: Objektaufnahmen.) .
Interessanter Artikel, danke für die Info 🙂 bisher kam ich noch nicht in die Situation, aber man weiß ja nie…
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